Bestimmung näherer Kostenarten gemäß Paragraph 59, Absatz 6, Ziffer 6, ElWOG 2010
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 273 aus 2013,
Paragraph eins
19.09.2013
Diese Verordnung bestimmt die näheren Kostenarten der nicht beeinflussbaren Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Zuge von Ausgliederungen, welche dem Grunde nach zum Zeitpunkt der Vollliberalisierung des Elektrizitätsmarktes mit 1. Oktober 2001 bestanden haben.