die Besorgung der wirtschaftlichen Angelegenheiten, die Vorschreibung, Einhebung und Eintreibung der Kammerbeiträge (§ 125 Abs. 4 Z 2) und der Beiträge nach § 125 Abs. 4 Z 7 sowie die Einbringung der Geldbußen und Kostenersätze (§ 184), nötigenfalls durch Zwangsvollstreckung; Rückstandsausweise (§ 125a Abs. 2 Z 6) und rechtskräftige Beschlüsse der Kammer über die an die Kammer zu leistenden Beiträge, Geldbußen und Ersätze sind Exekutionstitel im Sinn des § 1 der Exekutionsordnung;die Besorgung der wirtschaftlichen Angelegenheiten, die Vorschreibung, Einhebung und Eintreibung der Kammerbeiträge (Paragraph 125, Absatz 4, Ziffer 2,) und der Beiträge nach Paragraph 125, Absatz 4, Ziffer 7, sowie die Einbringung der Geldbußen und Kostenersätze (Paragraph 184,), nötigenfalls durch Zwangsvollstreckung; Rückstandsausweise (Paragraph 125 a, Absatz 2, Ziffer 6,) und rechtskräftige Beschlüsse der Kammer über die an die Kammer zu leistenden Beiträge, Geldbußen und Ersätze sind Exekutionstitel im Sinn des Paragraph eins, der Exekutionsordnung;