über das Vermögen des Berufswerbers der Konkurs anhängig ist und der Zeitraum der Einsichtgewährung in die Insolvenzdatei nicht abgelaufen ist, sofern nicht der Konkurs durch vollständige Erfüllung eines Sanierungsplanes aufgehoben worden ist, oder
Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 2013,
BG
Paragraph 9
01.01.2014
15.09.2017
BiBuG 2014
50/02 Sonstiges Gewerberecht
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse liegen dann nicht vor, wenn
15.09.2017
20008571
NOR40155926