Gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen (Moldau)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 226 aus 2013,
Artikel eins
01.10.2013
Dieses Abkommen regelt die Bedingungen für die Zusammenarbeit und freiwillige Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen auf dem Hoheitsgebiet der beiden Vertragsparteien.