Absatz eins,Der Prüfungsbogen hat insgesamt 18 Fragen zu umfassen, wobei aus jedem Prüfungsgebiet (Paragraph 2, Absatz eins,) sechs Prüfungsfragen mit jeweils vier vorgegebenen Antwortmöglichkeiten, von denen jedenfalls eine, höchstens jedoch drei richtig sind, zusammenzustellen sind.