Absatz eins,Sparkassen sind von Gemeinden oder von Sparkassenvereinen gegründete juristische Personen des privaten Rechts. Sie sind nach Maßgabe der ihnen auf Grund der Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG), Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993,, in der jeweils geltenden Fassung erteilten Konzession Kreditinstitute. Sparkassen sind Unternehmen kraft Rechtsform gemäß Paragraph 2, des Unternehmensgesetzbuches und sind im Firmenbuch einzutragen.