Absatz eins,Zur Stärkung der Finanzmarktstabilität, Minderung von Systemgefährdung und Reduzierung des systemischen und prozyklisch wirkenden Risikos wird beim Bundesministerium für Finanzen ein Finanzmarktstabilitätsgremium eingerichtet. Die Mitglieder und deren Stellvertreter sind durch die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers für Finanzen zu bestellen. Der Bundesminister für Finanzen hat dabei die Nominierungsrechte gemäß Absatz 4, zu beachten.