Soziale Sicherheit (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 210 aus 2013,
Vertrag - Vorb. Komm. für CTBTO
Paragraph 0
01.10.2013
11.01.2013
69/03 Soziale Sicherheit
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 210/2013 (NR: GP XXIV RV 2139 AB 2230 S. 194. BR: AB 8937 S. 819.)
Deutsch, Englisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, Absatz eins, des Abkommens wurden am 2. Mai bzw. 27. Juni 2013 (eingelangt am 9. Juli 2013) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2013 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen sind im Hinblick auf die Abschnitte 30 und 31 des am 18. März 19971 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission wie folgt übereingekommen:
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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 1997,.
23.04.2020
20008560
NOR40155488