Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2022,
Vertrag – Multilateral
Artikel 23
01.09.2013
30.06.2022
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
1) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft nachdem die Republik Österreich und das Zentrum einander den Abschluss der Verfahren mitgeteilt haben, die erforderlich sind, damit das Abkommen für beide Parteien bindende Wirkung erlangt.
2) Die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens werden ab 21. Oktober 2012 angewendet.
3) Dieses Abkommen tritt außer Kraft, wenn der Amtssitz des Zentrums vom Hoheitsgebiet der Republik Österreich entfernt wird.
4) Dieses Abkommen kann von jeder der beiden Parteien durch eine schriftliche Mitteilung gekündigt werden. Es tritt sechs Monate nach dem Erhalt einer solchen Mitteilung außer Kraft.
5) Der Anhang bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens.
03.08.2022
20008559
NOR40155461