Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2022,
Vertrag – Multilateral
Artikel 18
01.09.2013
30.06.2022
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
1) Das Zentrum übermittelt den österreichischen Behörden eine Liste der Mitarbeiter des Zentrums und revidiert diese nach Bedarf von Zeit zu Zeit.
2) Die Republik Österreich stellt den Mitarbeitern des Zentrums und ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen nach Maßgabe der österreichischen Rechtsvorschriften einen Identitätsausweis, der mit dem Lichtbild des Inhabers versehen ist, zur Verfügung. Dieser Ausweis dient zur Legitimierung des Inhabers gegenüber den österreichischen Behörden.
03.08.2022
20008559
NOR40155456