Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2022,
Vertrag – Multilateral
Artikel 17
01.09.2013
30.06.2022
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
1) Amtliche Besucher genießen die folgenden Privilegien und Immunitäten:
2) In den Fällen, in denen der Anfall einer Steuer vom Aufenthalt abhängt, werden Zeiträume, während deren sich die in Absatz 1 genannten Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Republik Österreich aufhalten, nicht als Aufenthaltszeiträume angesehen. Diese Personen sind insbesondere von der Steuerzahlung für ihre vom Zentrum bezahlten Bezüge und Spesen während eines derartigen Dienstzeitraumes sowie von allen Fremdenverkehrsabgaben befreit.
03.08.2022
20008559
NOR40155455