Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2022,
Vertrag – Multilateral
Artikel 16
01.09.2013
30.06.2022
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
1) Während der Dauer eines dienstlichen Aufenthalts genießen Vertreter der Vertragsparteien des Gründungsübereinkommens des Zentrums, Mitglieder des Direktoriums und des Beirats in und gegenüber der Republik Österreich folgende Vorrechte und Immunitäten:
2) In den Fällen, in denen der Anfall einer Steuer vom Aufenthalt abhängt, werden Zeiträume, während deren sich die in Absatz 1 genannten Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Republik Österreich aufhalten, nicht als Aufenthaltszeiträume angesehen. Insbesondere sind diese Personen von der Steuerzahlung für ihre vom Zentrum während eines derartigen Dienstzeitraumes bezahlten Gehälter, Bezüge, Entlohnungen und Zulagen sowie von allen Fremdenverkehrsabgaben befreit.
03.08.2022
20008559
NOR40155454