Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2022,
Vertrag – Multilateral
Artikel 15
01.09.2013
30.06.2022
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
Neben den in Artikel 14 genannten Privilegien und Immunitäten genießen der Generalsekretär des Zentrums sowie während dessen Abwesenheit der stellvertretende Generalsekretär die gleichen Privilegien und Immunitäten, Befreiungen und Möglichkeiten, wie sie auch den Leitern von diplomatischen Vertretungen eingeräumt werden, sofern sie nicht österreichische Staatsbürger sind oder ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Österreich haben.
03.08.2022
20008559
NOR40155453