Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2022,
Vertrag – Multilateral
Artikel 14
01.09.2013
30.06.2022
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
1) Die Mitarbeiter des Zentrums genießen in und gegenüber der Republik Österreich folgende Privilegien und Immunitäten:
2) Die Mitarbeiter des Zentrums sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebende Familienmitglieder, auf die sich das Abkommen bezieht, sind von den Geldleistungen aus dem Ausgleichfonds für Familienbeihilfen oder einer Einrichtung mit gleichartigen Funktionen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn diese Personen österreichische Staatsbürger oder durch das Recht der Europäischen Union gleichgestellte Staatsangehörige eines anderen Staates oder Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich sind.
Erbschaftssteuer, Meldepflicht, Einfuhrbeschränkung, Staatsbürgerin
03.08.2022
20008559
NOR40155452