Währungsguthaben und Wertpapiere auf gesetzlich zulässigem Weg zu erwerben und zu erhalten sowie solche zu besitzen oder zu veräußern;
Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2022,
Vertrag – Multilateral
Artikel 11
01.09.2013
30.06.2022
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
Die Republik Österreich trägt dafür Sorge, dass das Zentrum in der Lage ist:
03.08.2022
20008559
NOR40155449