Absatz eins,Partei im Disziplinarverfahren ist der Beschuldigte. Zusätzlich ist der Disziplinaranwalt Partei in
- Ziffer einsKommissionsverfahren,
- Ziffer 2Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen Bescheide der Disziplinarkommission und
- Ziffer 3Revisionsverfahren vor dem Verwaltungsgerichthof gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes nach Ziffer 2,