Absatz eins,Netzbetreiber haben Endverbrauchern folgende Informationen einfach und unmittelbar zugänglich im Internet sowie im Rahmen eines einmal jährlich einer Rechnung beizulegenden Informationsblattes kostenlos zur Verfügung zu stellen:
- Ziffer einsName und Anschrift des Unternehmens;
- Ziffer 2erbrachte Leistungen und angebotene Qualitätsstufen sowie Zeitpunkt für den Erstanschluss;
- Ziffer 3Art der angebotenen Wartungsdienste;
- Ziffer 4Art und Weise, wie aktuelle Informationen über alle geltenden Entgelte erhältlich sind;
- Ziffer 5Vertragsdauer, Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses, Rücktrittsrechte;
- Ziffer 6etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität, einschließlich fehlerhafter und verspäteter Abrechnung;
- Ziffer 7über das Recht auf Versorgung gemäß Paragraph 124,;
- Ziffer 8etwaige Ausführungen der Europäischen Kommission über die Rechte der Energieverbraucher;
- Ziffer 9Informationen über die Rechte der Endverbraucher gemäß Paragraph 126 b,;
- Ziffer 10Informationen über die Rechte der Endverbraucher gemäß Paragraph 129,