Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2013,
Artikel 15
01.09.2013
Jegliche Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.