Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2013,
Artikel 13
01.09.2013
Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Weg die zuständigen Behörden mit, die für die Durchführung dieses Abkommens verantwortlich sind.