Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)
BGBl. III Nr. 201/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2013,
Art. 12Artikel 12
01.09.2013
Jede Partei trägt die Kosten, die ihr im Zuge der Durchführung dieses Abkommens entstehen.