Kurztitel
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 110/2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 91/2025Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 91 aus 2025,
Text
Anlage IIIAnlage römisch drei (zu § 71)(zu Paragraph 71,)
Berechnung des KWK-Stroms
Die Werte für die Berechnung des KWK-Stroms sind auf der Grundlage des tatsächlichen oder erwarteten Betriebs des Blocks unter normalen Einsatzbedingungen zu bestimmen. Für Mikro-KWK-Anlagen kann die Berechnung auf zertifizierten Werten beruhen.
Die Stromerzeugung aus KWK ist in folgenden Fällen mit der jährlichen Gesamtstromerzeugung des Blocks, gemessen an den Klemmen der Hauptgeneratoren, gleichzusetzen:
bei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage II lit. b und d bis h mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 75 % undbei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera b und d bis h mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 75 % und
bei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage II lit. a und c mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 80 %.bei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera a und c mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 80 %.
Bei KWK-Blöcken mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in lit. a sublit. i genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage II lit. b und d bis h oder mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in lit. a sublit. ii genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage II lit. a und c wird die KWK nach folgender Formel berechnet:Bei KWK-Blöcken mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in Litera a, sublit. i genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera b und d bis h oder mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in Litera a, Sub-Litera, i, i, genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera a und c wird die KWK nach folgender Formel berechnet:
EKWK = QKWK C
– | Hierbei ist: | |
– | EKWK | die Strommenge aus KWK |
– | C | die Stromkennzahl |
– | QKWK | die Nettowärmeerzeugung aus KWK (zu diesem Zweck |
| berechnet als Gesamtwärmeerzeugung, vermindert um eventuelle Wärmemengen, die in getrennten Kesselanlagen oder mittels Frischdampfentnahme aus dem Dampferzeuger vor der Turbine erzeugt werden). |
| | |
Bei der Berechnung des KWK-Stroms ist die tatsächliche Stromkennzahl zugrunde zu legen. Ist die tatsächliche Stromkennzahl eines KWK-Blocks nicht bekannt, können, insbesondere zu statistischen Zwecken, die nachstehenden Standardwerte für Blöcke des Typs gemäß Anlage II lit. a bis e verwendet werden, soweit der berechnete KWK-Strom die Gesamtstromerzeugung des Blocks nicht überschreitet:Bei der Berechnung des KWK-Stroms ist die tatsächliche Stromkennzahl zugrunde zu legen. Ist die tatsächliche Stromkennzahl eines KWK-Blocks nicht bekannt, können, insbesondere zu statistischen Zwecken, die nachstehenden Standardwerte für Blöcke des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera a bis e verwendet werden, soweit der berechnete KWK-Strom die Gesamtstromerzeugung des Blocks nicht überschreitet:
Typ | Standardstromkennzahl C |
Gasturbine mit Wärmerückgewinnung (kombinierter Prozess) | 0,95 |
Gegendruckdampfturbine | 0,45 |
Entnahme-Kondensationsdampfturbine | 0,45 |
Gasturbine mit Wärmerückgewinnung | 0,55 |
Verbrennungsmotor | 0,75 |
| |
Werden Standardwerte für die Stromkennzahl in Blöcken des Typs gemäß Anlage II lit. f bis k angewendet, so sind diese zu veröffentlichen und der Europäischen Kommission mitzuteilen.Werden Standardwerte für die Stromkennzahl in Blöcken des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera f bis k angewendet, so sind diese zu veröffentlichen und der Europäischen Kommission mitzuteilen.
Wird ein Teil des Energieinhalts der Brennstoffzufuhr zum KWK-Prozess in chemischer Form rückgewonnen und wieder verwertet, so kann dieser Anteil von der Brennstoffzufuhr abgezogen werden, bevor der unter den lit. a und b genannte Gesamtwirkungsgrad berechnet wird.Wird ein Teil des Energieinhalts der Brennstoffzufuhr zum KWK-Prozess in chemischer Form rückgewonnen und wieder verwertet, so kann dieser Anteil von der Brennstoffzufuhr abgezogen werden, bevor der unter den Litera a und b genannte Gesamtwirkungsgrad berechnet wird.
Die Stromkennzahl kann als das Verhältnis zwischen Strom und Nutzwärme bestimmt werden, wenn der Betrieb im KWK-Modus bei geringerer Leistung erfolgt, und dabei Betriebsdaten des entsprechenden Blocks zugrunde legen.
Für die Berechnungen nach den lit. a und b können andere Berichtszeiträume als ein Jahr verwendet werden.Für die Berechnungen nach den Litera a und b können andere Berichtszeiträume als ein Jahr verwendet werden.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 174/2013Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 174 aus 2013,