Absatz eins,Die Landesschulräte haben gereihte Dreiervorschläge zu erstatten
- Litera afür die Besetzung der Dienstposten des Bundes für Schulleiter, sonstige Lehrer und Erzieher an den den Landesschulräten unterstehenden Schulen und Schülerheimen,
- Litera bfür die Besetzung der Dienstposten des Bundes für die bei den Landesschulräten tätigen Schulaufsichtsbeamten sowie für die Betrauung von Lehrern mit Schulaufsichtsfunktionen.
Anmerkung, Litera c, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2013,)