Kurztitel

Bundes-Verfassungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,

Typ

BVG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 81 b

Inkrafttretensdatum

01.08.2014

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Abkürzung

B-VG

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Text

Artikel 81b.

  1. Absatz eins,Die Landesschulräte haben gereihte Dreiervorschläge zu erstatten
    1. Litera a
      für die Besetzung der Dienstposten des Bundes für Schulleiter, sonstige Lehrer und Erzieher an den den Landesschulräten unterstehenden Schulen und Schülerheimen,
    2. Litera b
      für die Besetzung der Dienstposten des Bundes für die bei den Landesschulräten tätigen Schulaufsichtsbeamten sowie für die Betrauung von Lehrern mit Schulaufsichtsfunktionen.
    Anmerkung, Litera c, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2013,)
  2. Absatz 2,Die Vorschläge nach Absatz eins, sind an den gemäß Artikel 66, Absatz eins, oder Artikel 67, Absatz eins, oder auf Grund sonstiger Bestimmungen zuständigen Bundesminister zu erstatten. Die Auswahl unter den vorgeschlagenen Personen obliegt dem Bundesminister.
  3. Absatz 3,Bei jedem Landesschulrat sind Qualifikations- und Disziplinarkommissionen für Schulleiter und sonstige Lehrer sowie für Erzieher einzurichten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen und an einer dem Landesschulrat unterstehenden Schule (Schülerheim) verwendet werden. Das Nähere ist durch Bundesgesetz zu regeln.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2013,

Schlagworte

Qualifikationskommissionen

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2017

Gesetzesnummer

10000138

Dokumentnummer

NOR40154582