Absatz eins,Ein Warnhinweis eines Alternativen Investmentfonds (AIF), welcher gemäß Paragraph 49, AIFMG zum Vertrieb in Österreich an Privatkunden zugelassen ist, hat in deutscher Sprache, gut sichtbar, eindeutig erkennbar und leicht lesbar zu sein und die Anforderungen des Paragraph 3, zu erfüllen.