Absatz einsMittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in Paragraph 5, Ziffer 14, genannten Umfang von der Körperschaftsteuer befreit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ziffer einsDie Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die ein Grundkapital von mindestens 7,3 Millionen Euro hat.
- Ziffer 2Die Satzung kann die Ausgabe von Genussrechten (Paragraph 174, des Aktiengesetzes) vorsehen, wenn mit ihnen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn der Gesellschaft verbunden und der Gesamtnennbetrag der Genussrechte mit der Höhe des aufgebrachten Grundkapitals beschränkt ist.
- Ziffer 3Der Geschäftsgegenstand ist auf das Veranlagen des Eigenkapitals und die damit zusammenhängenden Nebenleistungen beschränkt.
- Ziffer 4Körperschaften öffentlichen Rechts dürfen insgesamt nicht mehr als 50% der Anteile halten.
- Ziffer 5Die Veranlagung des Eigenkapitals gliedert sich in den Finanzierungsbereich und den Veranlagungsbereich. Der Finanzierungsbereich umfasst die Veranlagung des jeweiligen Eigenkapitals der Kapitalgesellschaft nach Maßgabe des Absatz 2 und hat nachhaltig zumindest 70% des Eigenkapitals zu umfassen. Diese Relation ist bis zum Ablauf des fünften auf das Jahr der Eintragung der neu gegründeten Gesellschaft in das Firmenbuch folgenden Kalenderjahres herzustellen. Unterschreitungen der 70%-Quote, die sich aus Beteiligungsveräußerungen in der Abschichtungsphase der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ergeben, sind unschädlich. Im Veranlagungsbereich erfolgt die Veranlagung ausschließlich in Form von Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, in Forderungswertpapieren oder in Anteilscheinen an Kapitalanlagefonds mit Sitz im EU/EWR-Raum, die ihrerseits ausschließlich in Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten oder in Forderungswertpapieren veranlagen.
- Ziffer 6Die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft hat Investitionsentscheidungen gewinnorientiert zu treffen, Beteiligungen nach kaufmännischen Grundsätzen zu verwalten und insbesondere
- Litera afür jede Investition einen Unternehmensplan mit Einzelheiten über die Produkt-, Absatz- oder Rentabilitätsplanung zu erstellen, aus dem die Zukunftsfähigkeit des Vorhabens hervorgeht,
- Litera beine klare und realistische Ausstiegsstrategie für jede Beteiligung vorzulegen,
- Litera ceinen Investoren- oder beratenden Ausschuss einzurichten, der an Entscheidungsfindungen beteiligt ist und
- Litera deine auch an die Rendite geknüpfte Vergütung zu erhalten.