(1) Haushaltsnahe Sammel- und Verwertungssysteme sind
- 1.Sammel- und Verwertungssysteme für Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten,
- 2.Sammel- und Verwertungssysteme für Geräte- oder Fahrzeugaltbatterien und
- 3.Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen.