Absatz einsWährend der Fachausbildung ist der Lernfortschritt durch zweckentsprechende Lernkontrollen zu überprüfen.
Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau
Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2013,
Paragraph 3,
01.08.2013