Absatz eins,Zur Würdigung einer tatsächlichen einwandfreien Dienstleistung während 30 Jahren, die
- Ziffer eins
- Litera aals Exekutivbeamter oder Wachebeamter oder
- Litera bals sonstiger Bediensteter
im Exekutivdienst des Bundes oder - Ziffer 2als Beamter des höheren Dienstes an Justizanstalten in einer dem Exekutivdienst gleichzuhaltenden Verwendung
zurückgelegt worden ist, wird das Exekutivdienstzeichen (EDZ) geschaffen.