Absatz eins,Die Studierenden sind verpflichtet, an der Erfüllung der Aufgaben der Pädagogischen Hochschule mitzuwirken und ihre Verpflichtungen im Rahmen der jeweiligen hochschulischen Gremien zu erfüllen. Sie haben sich den Studienzielen mit Gewissenhaftigkeit zu widmen. Weiters haben sie die inskribierten Lehrveranstaltungen regelmäßig und pünktlich zu besuchen und Benützungsordnungen für Lehr- und Studieneinrichtungen einzuhalten.