Absatz eins,Es soll ein Gleichgewicht hinsichtlich sowohl der künstlerischen und technischen Beteiligungen als auch der finanziellen und technischen Leistungen beider Länder (Studios, Laboratorien, Postproduktion und dergleichen) eingehalten werden.
Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich (Spanien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 2013,
Vertrag – Spanien
Artikel 9
01.09.2013
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
10.02.2025
20008520
NOR40153415