Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Bosrucktunnel

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

13.07.2013

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der in beiden Fahrtrichtungen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt zwischen km 58,12 und km 63,77 der Richtungsfahrbahn Spielfeld der A 9 Pyhrn Autobahn (Weströhre des Bosrucktunnels) festgelegt.