Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2013,
BG
Paragraph 6
12.07.2013
31.03.2025
BPNG 2013
55 Wirtschaftslenkung
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ermächtigt, unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben, durch Verordnung nähere Bestimmungen über das Notifizierungsverfahren festzulegen, wie beispielsweise Inhalt und Form zu verwendender Formulare, sofern dies eine zeit- und kostensparende Beurteilung der Anträge ermöglicht oder der Erleichterung der Prüfung der Einhaltung der Pflichten notifizierter Stellen dient.
30.12.2025
20008505
NOR40153093