Absatz eins,Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Juni 2013 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Satzung des Kollektivvertrages für Orthopädieschuhmacher in Kärnten, Salzburg und Steiermark
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 196 aus 2013,
Paragraph 3
01.06.2013