Satzung des Rahmen-Kollektivvertrags für Orthopädieschuhmacher in Kärnten, Salzburg und Steiermark
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 195 aus 2013,
Paragraph 3
01.06.2013
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Juni 2013 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.