Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 58 000 Euro zu bestrafen, wer
- Ziffer einsentgegen Paragraph 14 a, Absatz eins, Litera a, einem Verbesserungsauftrag nicht nachkommt;
- Ziffer 2entgegen Paragraph 14 a, Absatz eins, Litera b, ein Gerät nicht vom Markt nimmt;
- Ziffer 3entgegen Paragraph 14 a, Absatz eins, Litera c, ein Gerät nicht zurückruft;
- Ziffer 4entgegen Paragraph 14 b, Absatz eins, einer vorläufigen Aufsichtsmaßnahme zuwiderhandelt.