Gerichtsorganisationsgesetz
RGBl. Nr. 217 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2013,
BG
Paragraph 48 a
01.09.2013
31.12.2024
GOG
14/02 Gerichtsorganisation
Nach Maßgabe der personellen und technischen Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Obersten Gerichtshof, Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1968,, über die Entscheidungsdokumentation Justiz und die allgemeine Zugänglichkeit von Entscheidungen auch auf rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte erster und zweiter Instanz sowie der im Bereich der Justiz eingerichteten weisungsfreien Kollegialbehörden, soweit diese Entscheidungen von allgemeinem, über den Einzelfall hinausgehenden Interesse sind, sinngemäß anzuwenden.
27.12.2024
10000009
NOR40152363