Kurztitel

Leistung von Beiträgen an das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

21.06.2013

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, für die Republik Österreich einen Beitrag von 6,22 Millionen Sonderziehungsrechten an das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) General Subsidy Account) des Internationalen Währungsfonds (IWF), zu überweisen.
  2. Absatz 2,Die Mittel werden von der Oesterreichischen Nationalbank bereitgestellt.