Kurztitel

Bilateraler Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

21.06.2013

Text

Paragraph eins,

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen eines bilateralen Vertrages einen Kredit im Umfang von höchstens 6,13 Milliarden Euro zu gewähren.