Absatz einsDer Gesellschaftsvertrag muß bestimmen:
- Ziffer einsdie Firma und den Sitz der Gesellschaft,
- Ziffer 2den Gegenstand des Unternehmens,
- Ziffer 3die Höhe des Stammkapitals,
- Ziffer 4den Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage).