Kurztitel
Abfallwirtschaftsgesetz 2002
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 102/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2013Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2013,
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Beachte
Abs. 7 tritt für IPPC-Behandlungsanlagen, 1. die vor dem 7. Jänner 2013 genehmigt und in Betrieb genommen worden sind, oder 2. für die vor dem 7. Jänner 2013 ein vollständiger Genehmigungsantrag gestellt wurde, sofern sie spätestens am 7. Jänner 2014 in Betrieb genommen werden, mit 7. Jänner 2014 in Kraft (vgl. § 91 Abs. 27).Absatz 7, tritt für IPPC-Behandlungsanlagen, 1. die vor dem 7. Jänner 2013 genehmigt und in Betrieb genommen worden sind, oder 2. für die vor dem 7. Jänner 2013 ein vollständiger Genehmigungsantrag gestellt wurde, sofern sie spätestens am 7. Jänner 2014 in Betrieb genommen werden, mit 7. Jänner 2014 in Kraft vergleiche Paragraph 91, Absatz 27,).