im Bereich der Zivilluftfahrt
- Sub-Litera, a, azum Zweck der Errichtung oder Erweiterung von Anlagen der Flugsicherung, oder
- Sub-Litera, b, bzum Zweck der Errichtung oder Erweiterung eines Flugplatzes, oder
- Sub-Litera, c, czum Zweck der Beseitigung von Luftfahrthindernissen oder deren Anpassung an die Bedürfnisse der Sicherheit der Luftfahrt, soweit die im Paragraph 96, hiefür vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen.