bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses,
Gleichbehandlungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2013,
BG
Paragraph 3
01.08.2013
GlBG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Auf Grund des Geschlechtes, insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat, darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht
Ehestand, Ausbildung
11.11.2022
20003395
NOR40151372