Absatz eins,Die Bestimmungen des römisch eins. Teiles gelten für den Bereich der Arbeitswelt, dazu zählen
- Ziffer einsArbeitsverhältnisse aller Art, die auf privatrechtlichem Vertrag beruhen;
- Ziffer 2alle Formen und alle Ebenen der Berufsberatung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung;
- Ziffer 3die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer/innen/- oder Arbeitgeber/innen/organisation oder einer Organisation, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Organisationen;
- Ziffer 4die Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens sowie die Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderen Art von selbständiger Tätigkeit,