Absatz eins,Die Abschlussrechnungen umfassen die Voranschlagsvergleichsrechnungen für den Ergebnishaushalt und für den Finanzierungshaushalt, die konsolidierten Vermögens-, Ergebnis- und Finanzierungsrechnungen sowie den Anhang.
Rechnungslegungsverordnung 2013
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 148 aus 2013,
Paragraph 3
29.05.2013
30.12.2015
Ist erstmals für die Rechnungslegung des Finanzjahres 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 38, Absatz eins,).