Straßentunnel-Sicherheitsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2013,
BG
Paragraph 13 b
01.01.2014
STSG
90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht
Die Paragraphen 13, Absatz 2 und 22 Absatz 2, des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,, sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen einen Bescheid nach diesem Bundesgesetz auch dann ausgeschlossen werden kann, wenn die vorzeitige Vollstreckung aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist und nach Abwägung aller berührten Interessen, insbesondere des volkswirtschaftlichen Interesses, mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung für die anderen Parteien kein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Dies gilt nicht in Verfahren nach Paragraph 14,
22.02.2018
20004722
NOR40151205