Absatz eins,Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung.
Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2013,
Paragraph 4
01.06.2013
Zur Weiteranwendung der bisherigen Vorschriften vergleiche Paragraph 12,