Absatz eins,Der Lehrberuf Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2013,
Paragraph eins
01.06.2013
Zur Weiteranwendung der bisherigen Vorschriften vergleiche Paragraph 12,