Absatz eins,Der Lehrberuf Lackiertechnik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Lackiertechnik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 145 aus 2013,
Paragraph eins
01.06.2013
Zur Weiteranwendung der bisherigen Vorschriften vergleiche Paragraph 13,