Textiltechnologie-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 144 aus 2013,
Paragraph 3
01.06.2013
Zur Weiteranwendung der bisherigen Vorschriften vergleiche Paragraph 12,
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebs | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | |||
4.1. | Methodenkompetenz (zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.) | |||
4.2 | Soziale Kompetenz (zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.) | |||
4.3 | Personale Kompetenz (zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.) | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz (zB mit Kunden, Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen) | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze (zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.) | |||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | ||
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe | |||
8. | Lesen von technischen Unterlagen wie zB von Skizzen, Zeichnungen, Bindungspatronen, Plänen, Diagrammen, Fließschematas usw. | |||
9. | Einfaches manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen | |||
10. | Kenntnis der Roh- und Ausgangsstoffe (textile Rohstoffe, Garne, Zwirne) für die Textilindustrie, ihrer Eigenschaften sowie Erkennungsmerkmale, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit | |||
11. | Kenntnis der Garnnummerierung, Garnbestimmung und Garnberechnung | |||
12. | Grundkenntnisse der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten | Kenntnis der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten | ||
13. | – | Mitarbeiten beim Dekomponieren von Bindungen sowie Entwickeln von technischen Patronen und Schablonen bzw. beim Konstruieren von Linienprodukten | Dekomponieren von Bindungen sowie Entwickeln von technischen Patronen und Schablonen bzw. Konstruieren von Linienprodukten | |
14. | Kenntnis der textilen Fertigungskette | |||
15. | Grundkenntnisse der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte | Kenntnis der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte | – | |
16. | Kenntnis der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen | Anwenden der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen | ||
17. | – | – | Grundkenntnisse des Einflusses des Raumklimas auf die Produktion | |
18. | – | Grundkenntnisse des Einflusses der Eigenschaften der Roh- und Ausgangsstoffe auf den Produktionsprozess | Kenntnis des Einflusses der Eigenschaften der Roh- und Ausgangsstoffe auf den Produktionsprozess | |
19. | Kenntnis des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion | – | – | – |
20. | Mitarbeiten beim Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion | Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion | ||
21. | – | Mitarbeiten beim Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe | Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe | |
22. | – | Grundkenntnisse der Musterungsmöglichkeiten und Musteraufbereitungsanlagen | Kenntnis der Musterungsmöglichkeiten und Musteraufbereitungsanlagen | |
23. | – | Kenntnis der CAD-Musterungstechnologie | Anwenden der CAD-Musterungs-technologie | |
24. | Kenntnis der Verfahren zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten sowie zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften, der Arbeitsschritte sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Maschinen und Anlagen (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) | |||
25. | – | Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften | Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften | |
26. | – | Grundkenntnisse der Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, der Pneumatik und Elektropneumatik | ||
27. | – | – | Bedienen und Überwachen von pneumatischen und elektropneumatischen Steuer- und Regeleinrichtungen | |
28. | – | – | Rechnergestütztes Prozessüberwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten | |
29. | – | – | Dokumentieren der produktionsrelevanten Daten (zB Störungsaufzeichnungen) sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit | |
30. | – | Mitarbeiten beim Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall | Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall | |
31. | – | – | Kenntnis der vor- und nachgelagerten Produktionsstufen | |
32. | – | – | Erkennen und Beheben von Störungen an Maschinen und Anlagen | |
33. | Kenntnis des Wartens und Instandhaltens sowie Mitarbeiten beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | ||
34. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Maschinenelementen sowie über deren Montage und Demontage | |||
35. | – | Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | ||
36. | Kenntnis der Maßnahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements | Mitarbeiten beim Qualitäts- und Umweltmanagement | ||
37. | – | – | – | Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Prozessverbesserung |
38. | – | – | Kenntnis der neuesten Trends und Anforderungen im betrieblichen Produktbereich | |
39. | Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke | |||
40. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | |||
41. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | – | |
42. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) | |||
43. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
44. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
45. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom | |||
46. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
47. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |||