Absatz eins,Der Lehrberuf Textiltechnologie ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
Textiltechnologie-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 144 aus 2013,
Paragraph eins
01.06.2013
Zur Weiteranwendung der bisherigen Vorschriften vergleiche Paragraph 12,