Textilchemie-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 142 aus 2013,
Paragraph 3
01.06.2013
Zur Weiteranwendung der bisherigen Vorschriften vergleiche Paragraph 12,
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | |||
4.1. | Methodenkompetenz (zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.) | |||
4.2 | Soziale Kompetenz ( zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter führen etc.) | |||
4.3 | Personale Kompetenz (zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.) | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz (zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen) | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze (zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.) | |||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | ||
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe | |||
8. | Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Diagrammen, Fließschematas usw. | |||
9. | Einfaches manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen | |||
10. | Kenntnis der Roh- und Ausgangsstoffe (textile Rohstoffe, Garne, Zwirne) für die Textilindustrie, ihrer Eigenschaften sowie Erkennungsmerkmale, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit | |||
11. | Kenntnis der Garnnummerierung, Garnbestimmung und Garnberechnung | |||
12. | Grundkenntnisse der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten | Kenntnis der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten | ||
13. | Grundkenntnisse der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte | Kenntnis der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte | – | |
14. | Kenntnis der textilen Fertigungskette | |||
15. | Kenntnis der Veredelungsprozesse wie zB Färben, Drucken, Beschichten, Appretieren, der Arbeitsschritte und (wie zB Temperatur, pH-Wert, Redoxwert usw.), der Qualitätsmerkmale der veredelten Produkte sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Geräte, Maschinen und Anlagen | - | ||
16. | Kenntnis der in den Veredelungsprozessen eingesetzten Chemikalien wie Farbstoffe, Pasten, Druckmittel, Entschlichtungs-, Bleich- und Appreturmittel, ihrer Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten, Einsatzgebiete, der möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumenten sowie über den Umgang mit Sicherheitsdatenblättern und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen | |||
17. | – | Mitarbeiten beim Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Chemikalien | Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Chemikalien | |
18. | Kenntnis und Anwendung der berufsspezifischen Mathematik wie zB Mischungsrechnungen und Rezepturberechnungen | – | – | |
19. | – | Kenntnis des Ansetzen von Pasten (zB Farb- oder PVC-Pasten) bzw. Ansetzens von Flotten (zB Farbflotten) sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Geräte und Maschinen (zB Dreiwalzenstuhl, Disolver, Planetenrührer, Dosieranlagen usw.) | – | |
20. | – | Mitarbeit beim Anwenden von Rezepturen und Ansetzen von Mischungen, Pasten und Flotten | Anwenden von Rezepturen und Ansetzen von Mischungen, Pasten und Flotten | – |
21. | Kenntnis des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion | – | – | – |
22. | Mitarbeiten beim Zusammenstellen und Vorbereiten von Veredelungspartien | Zusammenstellen und Vorbereiten von Veredelungspartien | – | |
23. | – | Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen (zB Prozessbedingungen wie Temperatur, pH-Wert, Redoxwert usw.) und Ab- bzw. Umstellen der Geräte, Maschinen und Anlagen zur Veredelung von Textilien | Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen (zB Prozessbedingungen wie Temperatur, pH-Wert, Redoxwert usw.) und Ab- bzw. Umstellen der Geräte, Maschinen und Anlagen zur Veredelung von Textilien | |
24. | – | – | Rechnergestütztes Prozessüberwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten | |
25. | – | – | Dokumentieren der produktionsrelevanten Daten (zB Störungsaufzeichnungen) sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit | |
26. | – | Mitarbeiten beim Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall | Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall | |
27. | – | – | Erkennen und Beheben von Störungen an Maschinen und Anlagen | |
28. | Kenntnis des Wartens und Instandhaltens sowie Mitarbeiten beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | ||
29. | – | – | Kenntnis der vor- und nachgelagerten Produktionsstufen | |
30. | Kenntnis der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen | Anwenden der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen | ||
31. | Kenntnis der berufsspezifischen anorganischen und organischen Chemie sowie der Physik | Kenntnis der berufsspezifischen Chemie der Polymere | ||
32. | Kenntnis einfacher labortechnischer Grundoperationen wie Wägen, Abmessen, Filtrieren, Herstellen von Lösungen, Temperaturmessungen | Durchführen einfacher labortechnischer Grundoperationen wie Wägen, Abmessen, Filtrieren, Herstellen von Lösungen, Temperaturmessungen | – | |
33. | Kenntnis der textilphysikalischen und analytischen Arbeitstechniken wie Dichtebestimmungen, pH-Wert- und Viskositätsbestimmungen, fotometrische Bestimmungen, Maßanalyse, Wasseranalyse und des Aufbaus von Versuchsapparaturen | |||
34. | Mitarbeiten bei textilphysikalischen und analytischen Arbeitstechniken wie Dichtebestimmungen, pH-Wert- und Viskositätsbestimmungen, fotometrische Bestimmungen, Maßanalyse, Wasseranalysen und beim dazu notwendigen Aufbau von Versuchsapparaturen | Durchführen von textilphysikalischen und analytischen Arbeitstechniken wie Dichtebestimmungen, pH-Wert- und Viskositätsbestimmungen, fotometrische Bestimmungen, Maßanalyse, Wasseranalysen und des dazu notwendigen Aufbau von Versuchsapparaturen | ||
35. | Durchführen von Faseranalysen mittels Mikroskopie und anderen chemischen Analysemethoden | Nachweisen von Faserschädigungen | ||
36. | – | Kenntnis der Farbstoffklassen, deren Echtheiten, Färbe- bzw. Drucktechnologien sowie über Farbmetrik und Rezepturen | ||
37. | – | Lesen und Handhaben von Farbkarten, Rezepturen und einschlägigen Tabellen | – | |
38. | – | – | Bestimmen von Echtheiten | |
39. | Grundkenntnisse des Ökolabels und über dessen Bedeutung | Kenntnis des Ökolabels und über dessen Bedeutung | – | |
40. | Kenntnis der Maßnahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements | Mitarbeiten beim Qualitäts- und Umweltmanagement | ||
41. | – | – | – | Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Prozessverbesserung |
42. | – | – | Kenntnis der neuesten Trends und Anforderungen im betrieblichen Produktbereich | |
43. | Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke | |||
44. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | |||
45. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | – | |
46. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) | |||
47. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
48. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
49. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom | |||
50. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
51. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |||